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faq-o-matic.net ab sofort mit Öffnungszeiten

von veröffentlicht am1. April 2012, 08:14 Uhr Kurzlink und Zitatlink einblenden
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Zuletzt aktualisiert: 4. April 2012

Darstellung einer neuen rechtlichen Lage – und Aufruf zum Protest

imageNahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit tritt heute ein neues Gesetz in Kraft, das vor allem die unkommerzielle IT-Landschaft dramatisch verändern dürfte. Das “Gesetz zur Steuerung der explosionsartigen Entwicklung des technischen Datenverkehrs in öffentlich zugänglichen informationstechnischen Netzwerken” (ITNetExSteG) – kurz auch als “IT-Verkehrssteuerungsgesetz” bezeichnet – soll die Infrastruktur-Kosten, die durch internetbasierte Dienste entstehen, drosseln und steuern. Der Gesetzgeber hat es geschickt verstanden, eine öffentliche Debatte über das Gesetz zu vermeiden, indem er andere Vorhaben in der Öffentlichkeit breiter dargestellt hat. Was wird die neue Regelung nun genau bewirken?

Die Lage

Kurz gefasst, verlangt das Gesetz von allen “Betreibern informationstechnischer Dienste”, die “über ein öffentlich erreichbares Netzwerk” betrieben werden, dass sie entweder den Datenverkehr “auf das unerlässlich Notwendige” reduzieren oder aber für den “Mehrverbrauch” eine so genannte “Informationstechnik-Infrastrukturabgabe” (I-IA) entrichten. Oder noch kürzer: Wer sein Web-Angebot nicht zeitlich einschränkt, muss zahlen! Wie hoch diese Abgabe ist, wird durch ein neuartiges System dynamisch ermittelt, das den Anteil des jeweiligen Dienstes am gesamten Datenverkehr auswertet. Die neue Technik namens “Abgaben-Preisermittlung relativer Informationstechnik-Leistungen” ist allerdings erst in der Entwicklung und soll im Lauf des nächsten halben Jahres online gehen. Bis dahin gilt eine vorläufige Preistabelle nach § 14 des Gesetzes.

Das ITNetExSteG unterscheidet grob zwischen zwei Kategorien von IT-Diensten im Netz: So genannte “Rund-um-die-Uhr-Leistungsformate (RUDULF)” erzeugen ständig Datenverkehr und verschärfen damit (in der Logik des Gesetzgebers) die Belastung der Netze. Diese “Formate” (vulgo: Webseiten) stehen im Fokus des Gesetzes und sollen mit der Abgabe I-IA zu den Kosten des Netzausbaus beitragen. Andere Anbieter, die sich von einem ständig erreichbaren Angebot verabschieden und nur noch zu bestimmten Tageszeiten Daten versenden, sind zunächst von der Abgabe befreit. Solche Dienste bezeichnet das Gesetz als “Zeitabhängige Leistung”, kurz “ZAHL”. Die Befreiung von der Abgabe gilt erst mal bis April 2014 – danach wird dieser Teil des Gesetzes neu bewertet.

Um die jeweiligen Informationsdienste, ihre Betreiber und ihren Anteil am gesamten Datenverkehr identifizieren zu können, kommt zudem auf die Betreiber ein gehöriges Stück Arbeit zu. Ein XML-basiertes beschreibendes Dokument muss jederzeit über den jeweiligen Dienst abrufbar sein. Zwar wird dieses mit einem Verfahren verschlüsselt, auf das nur die Finanzbehörden sowie das neue Amt zur Priorisierung von Internet-Leistungen Zugriff haben, doch trotzdem haben die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes Zweifel an der Vertraulichkeit dieser sensiblen Daten angemeldet. Warum sie das allerdings nicht öffentlich getan haben (und sich stattdessen mit Kinderkram wie Abmahnungen an Facebook-nutzende Unternehmen befassten) und so eine Chance verstreichen ließen, schon im Vorfeld auf das neue Gesetz und seine Auswirkungen hinzuweisen, bleibt das Geheimnis der so genannten “Datenschützer”.

Die Folgen

Natürlich ist es für kleine oder unkommerzielle Angebote im Web überhaupt nicht zu leisten, für ihren Anteil am Datenverkehr noch zusätzlich Geld zu bezahlen – neben all den Kosten, die der Betrieb einer solchen Plattform ohnehin schon erzeugt. Die einzige Möglichkeit, die der Gesetzgeber für solche Fälle vorgesehen hat, ist ein Verzicht auf Datenverkehr durch diese Anbieter. Das bedeutet nichts anderes, als dass webbasierte Dienste, wollen sie der Abgabe entgehen, ihr Angebot nur zeitweise vorhalten dürfen. Wer diese Vorgabe als “weltfremd” empfindet, liegt nicht ganz falsch.

Ab sofort ist faq-o-matic.net daher gezwungen, eine Art “Öffnungszeiten” einzuführen. Nach den Regeln des ITNetExSteG dürfen wir unsere Seite nur noch an 14 Stunden täglich online halten – anderenfalls sind wir abgabepflichtig oder müssen ein empfindliches Bußgeld zahlen. Als unkommerzielles Projekt ohne Budget können wir uns das nicht leisten. Wir haben uns entschieden, unsere Online-Zeit auf diejenigen 14 Stunden des Tages zu beschränken, an denen die meisten Anwender etwas davon haben. Wie ihr aus der folgenden Grafik ersehen könnt, ist dies die Zeit zwischen 8:00  Uhr und 22 Uhr:

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Bitte wundert euch also nicht, wenn ihr ab sofort unser Blog nach 22 Uhr und vor 8 Uhr nicht mehr erreicht. Immerhin – es hätte noch schlimmer kommen können. Aus den Sitzungsprotokollen des Bundestags lässt sich entnehmen, dass ursprünglich ein abgabenfreier Betrieb nur noch in den lastarmen Nachtstunden möglich gewesen wäre. Für ein Blog wie unseres, das (wie oben zu sehen) fast ausschließlich zu den üblichen Geschäftszeiten, also am Tage genutzt wird, hätte das wohl das Aus bedeutet.

Durch unsere intensiven Kontakte in der IT-Community wissen wir, dass noch längst nicht alle Webseitenbetreiber von der neuen Situation Wind bekommen haben. Einige sind auch der Ansicht, dass die Übergangsfristen im Gesetz genügend Spielraum lassen, die Dinge erst mal zu beobachten und dann in ein paar Wochen oder Monaten zu reagieren. Uns allerdings ist das zu heiß. Da die ehrenamtlichen Betreiber von faq-o-matic.net mit ihrem Privatvermögen aufkommen müssten, ist uns die Lage zu heikel, daher werden wir – notgedrungen – dem Zwang folgen und ab sofort die zeitliche Beschränkung umsetzen.

Der Protest

Nur weil ein Gesetz in Kraft getreten ist, heißt das noch lange nicht, dass es dabei bleiben muss. Die erfolgreichen Proteste der jüngeren Zeit haben – gerade bezüglich der Netzpolitik – gezeigt, dass Veränderung möglich ist, wenn wir uns laut genug wehren. Aus diesem Grund unterstützen wir den Aufruf des Arbeitskreises Politik reformieren – informiert leben, auf dem Weg einer E-Petition den Bundestag zu einer Abschaffung dieses unsinnigen Gesetzes zu bewegen. Unter der Nummer 23114 wird die Petition in Kürze auf der Webseite des Bundestags bereitstehen.

Doch auch direkt hier könnt ihr uns unterstützen: Mithilfe einer virtuellen Unterschriftensammlung werden wir beim Bundestag und den Parteien gegen das ITNetExSteG protestieren, das aus unserer Sicht ehrenamtliches Engagement im Internet zerstören wird. Unterstützt uns und gebt auf dem folgenden Formular eure virtuelle Unterschrift ab!

Update 4. April 2012: Vielen Dank für eure zahlreichen Kommentare und eure Unterstützung!

Es handelte sich bei diesem Artikel um unseren diesjährigen Aprilscherz. Aus diesem Grund schließen wir das Unterstützungs-Formular jetzt.

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